Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung
Wir als Bildungswerk wissen, dass Weiterbildung auch eine finanzielle Herausforderung sein kann. Nachfolgend finden Sie drei Möglichkeiten zur Förderung Ihrer Weiterbildung.
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Arbeitnehmer*innen in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme anerkannt ist und mindestens zwei zusammenhängende Tage umfasst. Weitere Informationen finden Sie unter: Bildungsfreistellung: 5 Tage schlauer
Thüringer Weiterbildungsscheck
Arbeitnehmer*innen mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Thüringer Unternehmen können für ihre individuelle berufliche Weiterbildung eine Förderung von bis zu 1.000,00 € erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter: Weiterbildungsscheck TLVwA – Außenstelle Erfurt (thueringen.de). Mit einem Schnelltest können Sie prüfen, ob Ihre Weiterbildung förderfähig ist.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die eine Aufstiegsqualifizierung anstreben. Diese Förderung umfasst Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten, Beiträge zum Lebensunterhalt und zinsgünstige Darlehen.
Weitere Informationen finden Sie unter Die Förderung - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de). Eine persönliche Beratung erhalten Sie über die kostenfreie Infohotline 0800 / 622 36 34 oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt 0361 / 573321-256/-197/-232.
Wir helfen Ihnen gern, die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu verstehen und die für Sie passende Finanzierungslösung zu finden. Wenden Sie sich dazu gern an unsere Ansprechpartner*innen.
Steffi Lange Max Thran (Aufstiegs-BAföG)
Tel.: 0361 511 509 11 Tel.: 0361 511 509 21
Steffi.lange@awobildungswerk.de Max.thran@awobildungswerk.de