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Grenzverletzendes Verhalten und die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten in Kindertageseinrichtungen
Seit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 ist die Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte daran gebunden, dass diese ein eigenes Konzept für den Schutz von Kindern innerhalb der Einrichtung festgeschrieben hat. Dieses soll das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Umgebung sowie ihre Selbst- und Mitbestimmungsrechte sicherstellen. In einem solchen Konzept definiert eine Kita jenen Handlungsspielraum, den Mitarbeiter*innen im Umgang mit Kindern haben und auch dessen Grenzen. Hierzu gehören auch Verfahren zu Beteiligung und Beschwerde.
Vor diesem Hintergrund werfen Sie in dieser Fortbildung einen Blick auf die Kommunikation und mögliche Risikofaktoren in Ihrer Einrichtung sowie auf Abläufe und Verfahren und analysieren diese zwischen den beiden Seminartagen. Sie hinterfragen - im Austausch mit den anderen Teilnehmer*innen - unterschiedliche Erziehungsvorstellungen und setzen sich mit Macht in pädagogischen Beziehungen auseinander. Neben der Thematisierung von Grenzverletzungen und übergriffigem Verhalten werden Sie Konzeptbausteine zu (gelebter) Partizipation und Sexualpädagogik diskutieren.
Seminarschwerpunkte
- Übersicht: Inhalte, Bedingungen und gesetzliche Hintergründe zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes
- Begriffsklärung: Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt
- Risikoanalyse
- Manipulation und Macht
- Partizipation und Beschwerdeverfahren
- Prävention und Intervention
Am Ende des Seminares kennen Sie die Stärken und Risiken der eigenen Einrichtung in Bezug auf Kinderschutz, haben Ihr Bewusstsein zur Ethik pädagogischer Beziehungen erweitert und verfügen über einen zeitlich wie inhaltlich abgestimmten Plan zur Erarbeitung eines Ihrer Einrichtung entsprechenden Konzeptes.
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Ansprechpartner*in: Maria Schwager
Telefon: 0361 511 509-28
E-Mail: maria.schwager@awobildungswerk.de#